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   BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11   

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BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11 (https://dejure.org/2011,8702)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11 (https://dejure.org/2011,8702)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 (https://dejure.org/2011,8702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 123 Abs 1 VwGO
    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit durch einseitige Beeinflussung der Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens des Gruppenleiters "Rechtliche und fachliche Grundlagen/Nachrichtendienstliche Unterstützung"

  • rewis.io

    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit durch einseitige Beeinflussung der Auswahlentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens des Gruppenleiters "Rechtliche und fachliche Grundlagen/Nachrichtendienstliche Unterstützung"

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens des Gruppenleiters "Rechtliche und fachliche Grundlagen/Nachrichtendienstliche Unterstützung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 271
  • NVwZ 2012, 884
  • DÖV 2012, 448
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Für die gerichtliche Überprüfung der vom Abteilungsleiter PSZ getroffenen Auswahlentscheidungen ist das Bundesverwaltungsgericht unmittelbar sachlich zuständig, weil diese Entscheidungen im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO dem Bundesminister der Verteidigung zuzurechnen sind (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - BVerwGE 138, 70 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 59 Rn. 18 m.w.N. ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (vgl. z.B. Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

    Der sich hieraus ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese gilt nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch bei Beförderungsentscheidungen; ihm korrespondiert ein Anspruch des Einstellungs- oder Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreier Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschlüsse vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 und vom 21. Oktober 2010 a.a.O., Rn. 25).

    Nach der Regelung des § 3 Abs. 1 SG gilt Entsprechendes auch für Verwendungsentscheidungen im militärischen Bereich (stRspr vgl. z.B. Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O., Rn. 25).

    Mit derartigen Verwaltungsvorschriften bindet das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendungsplanung sowie bei der näheren Ausgestaltung von Auswahlverfahren zustehende Planungs- und Organisationsermessen für sich und die nachgeordneten Stellen (Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - juris Rn. 7 und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 35, Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41).

    Zwar kann sich der Dienstherr im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung der persönlichen Eignung der Bewerber auch durch ein Vorstellungsgespräch ein Bild von deren Persönlichkeit verschaffen und sein Eignungsurteil - sei es insgesamt, sei es hinsichtlich eines Teilbereichs der Eignung - von dem Ergebnis des Einstellungsgesprächs (mit) abhängig machen (Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 = juris Rn. 12; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Zwar kann sich der Dienstherr im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung der persönlichen Eignung der Bewerber auch durch ein Vorstellungsgespräch ein Bild von deren Persönlichkeit verschaffen und sein Eignungsurteil - sei es insgesamt, sei es hinsichtlich eines Teilbereichs der Eignung - von dem Ergebnis des Einstellungsgesprächs (mit) abhängig machen (Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 = juris Rn. 12; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 48).

    Verschafft sich der Dienstherr oder ein von ihm Beauftragter von der Eignung eines Bewerbers in einem Vorstellungsgespräch ein persönliches Bild und will er sein eigenes Urteil von dessen Ergebnis (mit) abhängig machen, kommt es gerade auf den - aktuellen - persönlichen Eindruck an, den der Gesprächsführer aufgrund der Äußerungen des Bewerbers und dessen Verhaltensweise im Verlauf des Gespräches - bezogen auf die in Rede stehende Verwendung - gewonnen hat (Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 A 1.02 - a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Innerhalb eines Auswahlverfahrens muss das Bundesministerium der Verteidigung sicherstellen, dass alle Bewerber hinsichtlich der Auswahlkriterien und insbesondere auch bei der Feststellung ihrer Eignung gleich behandelt werden (Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41 ).

    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - juris Rn. 7 und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 35, Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Für ein Auswahlverfahren bleibt eine Dienstpostenbeschreibung bzw. ein Anforderungsprofil, mit dem die dienstlichen Aufgaben des Dienstposteninhabers und die insoweit zu erfüllenden Voraussetzungen festgelegt werden, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54; Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Für ein Auswahlverfahren bleibt eine Dienstpostenbeschreibung bzw. ein Anforderungsprofil, mit dem die dienstlichen Aufgaben des Dienstposteninhabers und die insoweit zu erfüllenden Voraussetzungen festgelegt werden, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54; Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).
  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 627/08

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - juris Rn. 7 und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 35, Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Der sich hieraus ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese gilt nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch bei Beförderungsentscheidungen; ihm korrespondiert ein Anspruch des Einstellungs- oder Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreier Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschlüsse vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 und vom 21. Oktober 2010 a.a.O., Rn. 25).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Ein insoweit (beurteilungs-) relevanter Erfahrungsvorsprung und damit ein Anordnungsgrund ist dann anzunehmen, wenn zwischen dem Dienstantritt auf dem strittigen Dienstposten und der gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten liegt (Beschlüsse vom 29. April 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 25. Juli 2011 - BVerwG 1 WDS-VR 1.11 - Rn. 12 ; vgl. auch Beschluss vom 27. September 2011 - BVerwG 2 VR 3.11 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11
    Der sich hieraus ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese gilt nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch bei Beförderungsentscheidungen; ihm korrespondiert ein Anspruch des Einstellungs- oder Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreier Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschlüsse vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 und vom 21. Oktober 2010 a.a.O., Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 227/13

    Rechtswidrigkeit eines Beurteilungssystems, das an die zu besetzenden

    Ungeachtet der Frage, ob bei dieser Verfahrensgestaltung der - insoweit unzuständige - Beurteiler tatsächlich schon die Auswahlentscheidung selbst trifft oder zumindest die Möglichkeit hat, einzelne "ausgesuchte" Kandidaten bereits außerhalb des formalisierten Auswahlverfahrens gleichsam "vor die Klammer" zu ziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11 -, NVwZ 2012, 884; daran anschließend: VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012, a.a.O.; VG Osnabrück, Beschluss vom 18.02.2013, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2013, a.a.O.), ist jedenfalls die synchronisierende Verknüpfung dieser beiden Ebenen zum Zweck der Vermeidung einer über das Gesamturteil hinausgehenden Ausdifferenzierung der Beurteilungen (in Reaktion auf: BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a.a.O.) mit der Folge einer Verkürzung der Bestenauslesekriterien und des dazugehörigen Rechtsschutzes unzulässig.
  • BVerwG, 22.09.2021 - 1 W-VR 7.21

    Konkurrentenstreit um einen A 15-Dienstposten; Eilverfahren

    Ein insoweit beurteilungsrelevanter Erfahrungsvorsprung und damit ein Anordnungsgrund ist allerdings erst anzunehmen, wenn zwischen dem Dienstantritt des ausgewählten Bewerbers auf dem strittigen Dienstposten und der (noch zu treffenden) gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten liegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f.).
  • VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12

    Dienstliche Beurteilung beurlaubter Beamter

    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - , BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - NVwZ 2012, 884).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn einzelne "ausgesuchte" Kandidaten außerhalb des formalisierten Auswahlverfahrens - gleichsam vor die Klammer gezogen - hinsichtlich ihrer Eignung einer "Vorauswahl" durch einen Vorgesetzten unterzogen werden, der nicht selbst für die Auswahlentscheidung zuständig ist, dessen Votum aber von den zuständigen Trägern der Auswahlentscheidung als wesentliche Auswahlerwägung in die Auswahlentscheidung einbezogen wird, mithin bestimmte Kandidaten, die in dieser "Vorauswahl" keinen Erfolg haben, im anschließenden formalisierten Auswahlverfahren überhaupt nicht mehr betrachtet, also von einem für die Auswahlentscheidung nicht zuständigen Vorgesetzten vom Auswahlverfahren endgültig ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - NVwZ 2012, 884).

  • BVerwG, 25.03.2013 - 1 WDS-VR 11.13

    Anspruch eines Berufssoldaten zur Versetzung auf den Dienstposten des Leiters der

    Nach der Rechtsprechung des Senats und des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - BVerwG 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 63 Rn. 29 f. sowie Beschluss vom 27. September 2011 - BVerwG 2 VR 3.11 - juris Rn. 17) kann in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Dienstpostens ein Anordnungsgrund für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bestehen, weil ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung erlangen kann, der im Fall des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen wäre.

    Ein insoweit (beurteilungs-)relevanter Erfahrungsvorsprung und damit ein Anordnungsgrund ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 29. April 2010 a.a.O. und vom 19. Dezember 2011 a.a.O.) jedoch erst dann anzunehmen, wenn zwischen dem Dienstantritt des ausgewählten Bewerbers auf dem strittigen Dienstposten und der gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten liegt.

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 WDS-VR 7.15

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beschwerdefrist;

    Nach der Rechtsprechung des Senats und des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f. sowie Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 17) kann sich in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Dienstpostens ein Anordnungsgrund jedoch daraus ergeben, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung erlangt, der im Fall des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen wäre; dabei geht es um den materiellen Erfahrungsvorsprung, der sich - unabhängig von bestimmten Beurteilungszeiträumen oder Beurteilungsstichtagen - in dem Leistungsbild des ausgewählten Bewerbers niederschlägt und den der rechtswidrig übergangene Bewerber nicht mehr ausgleichen kann.
  • BVerwG, 11.03.2016 - 1 WDS-VR 9.15

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Auswahlentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Senats und des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f. sowie Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 17) kann sich in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Dienstpostens ein Anordnungsgrund jedoch daraus ergeben, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung erlangt, der im Fall des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen wäre; dabei geht es um den materiellen Erfahrungsvorsprung, der sich - unabhängig von bestimmten Beurteilungszeiträumen oder Beurteilungsstichtagen - in dem Leistungsbild des ausgewählten Bewerbers niederschlägt und den der rechtswidrig übergangene Bewerber nicht mehr ausgleichen kann.
  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Die persönliche und die fachliche Eignung stehen als Auswahlgesichtspunkte nach Art. 33 Abs. 2 GG , § 9 BeamtStG i. V. m. § 4 BremRiG gleichrangig nebeneinander (BVerwG, Urt. vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55; Beschl. vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - BVerwGE 141, 271 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 - NJW-RR 2005, 1433 -1435).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 16.17

    Verwendungsentscheidung nach der Auswahlkonferenz; Akteneinsichts- und

    Auf dieser Basis hat auch der Senat ausgesprochen, dass die besondere Verfahrensabhängigkeit des Bewerbungsverfahrensanspruchs eine angemessene Ausgestaltung des Auswahlverfahrens erfordert, um die Durchsetzung der in Art. 33 Abs. 2 GG und in § 3 Abs. 1 SG garantierten Rechte sicherstellen zu können (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 63 Rn. 36).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 1 WDS-VR 10.20

    Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten, Eilverfahren

    Ein insoweit beurteilungsrelevanter Erfahrungsvorsprung und damit ein Anordnungsgrund ist allerdings erst anzunehmen, wenn zwischen dem Dienstantritt des ausgewählten Bewerbers auf dem strittigen Dienstposten und der (noch zu treffenden) gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten liegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 1 WDS-VR 8.17

    Konkurrentenstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f.) kann sich in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Dienstpostens ein Anordnungsgrund jedoch daraus ergeben, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung erlangt, der im Fall des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen wäre; dabei geht es um den materiellen Erfahrungsvorsprung, der sich - unabhängig von bestimmten Beurteilungszeiträumen oder Beurteilungsstichtagen - in dem Leistungsbild des ausgewählten Bewerbers niederschlägt und den der rechtswidrig übergangene Bewerber nicht mehr ausgleichen kann.
  • BVerwG, 21.12.2022 - 1 W-VR 18.22

    Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten

  • BVerwG, 07.12.2016 - 1 WDS-VR 4.16

    Notwendigkeit eines Eignungs- und Leistungsvergleichs zwischen konkurrierenden

  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WDS-VR 3.16

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Kostenerstattungsanspruch des

  • BVerwG, 08.02.2016 - 1 WDS-VR 10.15

    Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Einstweilige Anordnung;

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 3.21

    Konkurrentenstreit um einen A-16-Dienstposten, Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 30.10.2018 - 1 WDS-VR 5.18

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung

  • BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 9.18

    Kein isoliertes Auskunftsrecht für Soldaten über zurückliegende

  • BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14

    Auswahlentscheidung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungszeitraum;

  • BVerwG, 20.02.2023 - 1 W-VR 28.22

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter; Vorläufiger

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 5.21

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 WDS-VR 4.19

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • BVerwG, 19.03.2018 - 1 WDS-VR 7.17

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 WDS-VR 7.19

    Vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14

    Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch

  • BVerwG, 09.04.2014 - 1 WDS-VR 23.13

    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Grundsatz der Bestenauslese;

  • BVerwG, 31.01.2023 - 1 W-VR 27.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens des Kommandeurs und

  • BVerwG, 12.02.2018 - 1 WDS-VR 12.17

    Beförderung oder Planstelleneinweisung des ausgewählten Bewerbers;

  • BVerwG, 18.11.2022 - 1 W-VR 20.22

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren

  • BVerwG, 24.10.2022 - 1 W-VR 22.22

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • BVerwG, 09.11.2020 - 1 WDS-VR 11.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach der Besoldungsgruppe A 16

  • BVerwG, 10.10.2022 - 1 W-VR 16.22

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • BVerwG, 02.10.2018 - 1 WDS-VR 3.18

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens

  • BVerwG, 28.09.2018 - 1 WDS-VR 4.18

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Nichtbesetzung

  • BVerwG, 08.06.2021 - 1 W-VR 2.21

    Vorläufige fiktive Versetzung auf ein nach Besoldungsgruppe A 15 bewertetes

  • VG Augsburg, 27.05.2013 - Au 2 E 12.1618

    Recht der Bundesbeamten; beurlaubter Beamter der ... AG; Beförderung; vorläufiges

  • BVerwG, 31.03.2023 - 1 W-VR 2.23

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 2 E 12.1607

    Recht der Bundesbeamten; Beförderung; vorläufige Freihaltung einer der zu

  • VG Osnabrück, 18.02.2013 - 3 B 36/12

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungsverfahrensanspruch; Sonderurlaub;

  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 W-VR 10.21

    Eilrechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens

  • VG Ansbach, 25.09.2015 - AN 11 E 15.01063

    Regelbeurteilung unzweckmäßig wegen nur 2-monatiger Beschäftigung im

  • VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 11 E 15.01108

    Vorrang leistungsbezogener Differenzierungskriterien vor Hilfskriterien

  • BVerwG, 24.10.2022 - 1 W-VR 8.21

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach

  • BVerwG, 10.10.2022 - 1 W-VR 17.22

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach

  • BVerwG, 12.05.2020 - 1 WDS-VR 4.20

    Wehrbeschwerdeverfahren in einem Rechtsstreit um die Besetzung eines

  • BVerwG, 23.10.2019 - 1 WDS-VR 10.19
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